Vorbereitung des eingeschränkten Regelbetriebs der Kitas

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Die Stadt Griesheim weiß derweil um die herausfordernde Situation für Erziehungsberechtigte, Kinder und Familien in Zeiten der geschlossenen Kitas und Schulen. Bürgermeister Krebs-Wetzl äußert sich betroffen: „Ziel der Stadt ist es, möglichst vielen Kindern den Zugang zu den Einrichtungen zu ermöglichen, bei gleichzeitig bestmöglichem gesundheitlichem Schutz aller Beteiligten. Als Stadtverwaltung spüren wir in diesen Tagen eine besondere Verantwortung für die seelische und physische Gesundheit der betroffenen Familien, aber auch als Arbeitgeber gegenüber unseren Beschäftigten. Kinder benötigen die soziale Interaktion, den Austausch unter Gleichaltrigen und Eltern sehnen sich nach einer Perspektive, um berufliches und privates Leben wieder in Einklang zu bringen“, so Bürgermeister Krebs-Wetzl.

Ab Dienstag, 2. Juni 2020, so war es bereits per Pressemitteilung durch das Land Hessen angekündigt, sollen die hessischen Kitas mit einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. In Griesheim laufen die Vorbereitungen, die Notbetreuung läuft vorerst weiter.

Am heutigen Tag, 26. Mai 2020, ist die neue Anpassungs-Verordnung zum Umsetzung des eingeschränkten Kita-Regelbetriebes eingegangen. Vermisst werden seitens der Stadtverwaltung jedoch konkrete Angaben oder Aussagen, z. B. zu Gruppengrößen oder welche Kinder zusätzlich die Einrichtung besuchen dürfen.

Erwartet werden aus Sicht der Stadt Griesheim weiterhin

  • eine starke Reduzierung der Gruppengrößen
  • Limitierung der Raumnutzung
  • Eingeschränkte Einsatzfähigkeit besonders gefährdeter Mitarbeiter*innen
  • Fortbestehen der bisherigen Notbetreuung für systemrelevante Berufe

Zu diesen Punkten bedarf es jedoch weitere Konkretisierungen durch das Land Hessen, bevor ein finales Konzept vorgestellt werden kann. Trotz der Umstände arbeitet das Amt für Soziales in Abstimmung mit den Kita-Leitungen vorbereitend an Konzepten, um sich auf die nächsten Schritte bestmöglich vorzubereiten.

Gleichzeitig fokussieren sich die Bemühungen darauf, eine möglichst einheitliche Lösung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu finden. Bisher konnte hierzu keine abschließende Abstimmung mit dem Kreisjugendamt erfolgen. Die Bürgermeister*innen des Landkreises verständigen sich am heutigen Tag im Rahmen einer Sonder-Telefonkonferenz über ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen.

Die aktuelle Lesefassung, der am 2. Juni 2020 in Kraft tretenden 2. Verordnung finden Sie hier.