Neue Hebesatzsatzung – Stadt Griesheim verschickt Jahresbescheide für Grund- und Gewerbesteuer ab 10. Januar

Lesezeit: etwa < 1 Minute

Die Stadt Griesheim informiert alle Bürger*innen, dass der Versand der neuen Jahresbescheide für die Grund- und Gewerbesteuer an alle Eigentümer*innen von in Griesheim gelegenen Grundstücken bzw. Gewerbebetrieben ab Mittwoch (10. Januar) erfolgen wird.

Hintergrund ist die seit Januar 2024 geltende neue Hebesatzsatzung der Stadt Griesheim aufgrund des zu erwartenden Haushaltsdefizits in Millionenhöhe und zur Sicherung der Liquidität. Die Stadtverordnetenversammlung hatte diese im Rahmen ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 beschlossen. Sie beinhaltet eine Erhöhung der beiden Grundsteuer-Hebesätze sowie des Hebesatzes für die Gewerbesteuer. So steigen die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) von jeweils bisher 515 Prozent auf 650 Prozent. Der Gewerbesteuer-Hebesatz erhöht sich von vormals 390 Prozent auf 410 Prozent.

„Selbstverständlich wird der noch zu beschließende Haushalt für 2024 auch etliche Sparmaßnahmen enthalten müssen. Doch genau wie Einsparungen bei den Ausgaben angegangen werden müssen, sind zum Erhalt einer Haushaltsgenehmigung auch Einnahmensteigerungen zwingend erforderlich. Denn so wie alle anderen Kommunen im Landkreis, ist auch die Stadt Griesheim von den allgemeinen Kostensteigerungen betroffen“, sagt Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl.

Mit den vorgesehenen Mehreinnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer sind wie bei allen anderen Steuerarten – im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren – keine speziellen Gegenleistungen für einen besonderen Aufwand verbunden. Vielmehr dienen diese Gelder im Wesentlichen zur Beschaffung von Deckungsmitteln für die Vielzahl der kommunalen Aufgaben und den damit verbundenen Ausgaben sowie zur Sicherung des Kassenbestands. Neben der Stadt Griesheim sind zahlreiche hessische Städte und Gemeinden darauf angewiesen, die sogenannten Realsteuerhebesätze zu erhöhen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Die aktuellen Erhöhungen sind unabhängig von der Grundsteuerreform zu sehen, die ab dem Jahr 2025 ansteht.

WISSENSWERTES

Mehr zum Thema Grundsteuer erfahren Interessierte hier: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/finanzen/grundsteuer/ sowie hier: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare-und-infoblaetter/ unter dem Reiter Steuer- und Gebührenamt / Stadtwerke