Besuchsregeln für Pflegeeinrichtungen

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Bislang dürfen Pflegeeinrichtungen gemäß Landesverordnung – bis auf wenige Ausnahmen – grundsätzlich zu Besuchszwecken nicht betreten werden.

Im Rahmen der am 4. Mai 2020 in Kraft tretenden Novellierung der Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus lässt die Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen Besuche von Angehörigen oder nahen Bezugspersonen in Pflegeeinrichtungen wieder zu.

Hierzu erarbeitet das Seniorenzentrum Haus Waldeck ein Konzept zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen durch Besucherinnen und Besucher nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Hygieneplans.

Erste Besuche werden ab Mittwoch, den 6. Mai möglich sein. Über den genauen Starttermin der Besuchsöffnung sowie die zu beachtenden Besuchsregeln, wie z. B. Besuchszeiten, Besuchsanmeldung, maximale Anzahl an gleichzeitigen Besuchern und Hygieneregeln, informiert die Betriebsleitung alle Angehörigen in einem Rundschreiben.

Folgende allgemeine Besucherregelungen gelten gemäß Landesverordnung:

  • Einem Angehörigen oder einer sonst nahe stehenden Person ist einmal pro Woche für eine Stunde der Besuch einer in der Einrichtung befindlichen Person gestattet.
  • Einrichtungen müssen die Besucherinnen und Besucher registrieren (Name/Vorname, Datum und Uhrzeit des Besuches)
  • Besucherinnen müssen zu jeder Zeit
    • mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten,
    • einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den von der Einrichtungsleitung angeordneten Hygieneregeln nachkommen.

Folgende Personen dürfen Einrichtungen weiterhin nicht betreten:

  • Personen mit Atemwegsinfektionen
  • Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Hessen eingereist sind für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Einrichtung eines Besucherbereichs

Für Besuche wurde im Café ein Besucherbereich eingerichtet. Die Anzahl an Besuchen, die gleichzeitig stattfinden können, ist auf zwei begrenzt. Alternativ wurden zwei Besucherplätze auf der Café-Terrasse eingerichtet, die bei entsprechenden Wetterverhältnissen ersatzweise genutzt werden können.

Besuchsanmeldung

Besuche sind im Voraus anzumelden. Die Besuchsanmeldung erfolgt bei Frau Diefenbach, Leiterin des Betreuungsbereichs: Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr telefonisch unter der 0 61 55 / 60 04 – 16.