Beanstandungen bei Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Fahrräder, Pedelecs und Kleinstfahrzeuge

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Beamte der Verkehrsinspektion haben am Donnerstag (12.05.) Verkehrskontrollen in der Darmstädter Innenstadt, in Griesheim und Weiterstadt durchgeführt. Schwerpunkt des Einsatzes waren insbesondere Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern, Pedelecs und elektrischen Kleinstfahrzeugen. Bei den durchgeführten Überprüfungen konnten zwischen 12.30 Uhr und 18 Uhr insgesamt 19 Personen gestoppt und dabei diverse kleinere Verstöße festgestellt werden, die ein klärendes Bürgergespräch nach sich zogen.

In Griesheim musste einem Rollerfahrer die Weiterfahrt untersagt werden. Anstelle eines ordnungsgemäßen Helmes trug er lediglich ein „Braincap“. Mit einer Anzeige und einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro wird hingegen ein Fahrradfahrer rechnen dürfen, da er beim Fahren mit seinem Handy beschäftigt war.

Ein 18 Jahre alter Darmstädter muss sich nach einer Kontrolle in der Gutenbergstraße wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verantworten. Ihn hatten die Polizisten auf einem nicht zulassungs- und versicherungsfähigen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angehalten. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen.

In Deutschland sind nur E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis (ABE) und einer maximal Geschwindigkeit von 20 km/h (inkl. 10% Toleranz) zugelassen. Ebenso besteht eine Versicherungspflicht. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.

An gleicher Stelle wurde auch ein 13-Jähriger aus Weiterstadt gestoppt. Er war auf dem 25 km/h schnellen E-Scooter seines Vaters unterwegs, der ebenfalls nicht zugelassen war oder eine Versicherung hatte. Den Vater erwartet ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.