Vereinzelte Verstöße gegen die geltende Rechtsverordnung

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Am frühlingshaften Wochenende hat die Polizei in Südhessen nur vereinzelte Verstöße gegen die derzeit geltende Rechtsverordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte, im gemeinsamen Kampf gegen das Coronavirus, verzeichnet. Die Bilanz nach dem Wochenende hat gezeigt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Südhessen an die zurzeit notwendigen Einschränkungen in Südhessen gehalten hat. Überwiegend reichte es aus, die Angetroffen nochmals auf die Gefahren hinzuweisen. Insgesamt wurden in 71 Fällen Personen von den Ordnungshütern angetroffen und kontrolliert.

In Darmstadt und dem Landkreis zählten die Einsatzkräfte 34 Fälle. Obwohl eine Demonstration bereits im Vorfeld von den Behörden untersagt wurde, wurde für den Sonntag (5.4.) weiterhin dazu aufgerufen, sich in Darmstadt zu sammeln. Im Darmstädter Stadtgebiet überprüfte die Polizei etwa 20 Personen. Gegen zwei Personengruppen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, da die Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht eingehalten und der Einzelne, wie auch die Gruppe gefährdet waren. Aus dem Klinikum Darmstadt verschwand am Freitagnachmittag (3.4.) kurzfristig ein 21 Jahre alter Mann, der mit dem Virus infiziert ist. Der Patient wurde von der Polizei in seiner Wohnung festgestellt und umgehend wieder zurück ins Krankenhaus gebracht. Zudem wurden in vier Fällen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht.

Im Bereich der Polizeidirektion Groß-Gerau wurden 25 Fälle registriert. Am Sonntag (5.4.) wurde in einem Lokal In Mörfelden-Walldorf eine Gruppe von Geschäftsreisenden angetroffen, die aus beruflichen Gründen dort untergebracht sind. Inwieweit das Abstandsgebot und Bewirtungsverbot gewahrt wurden, wird vom zuständigen Ordnungsamt genauer geprüft. Im Skater-Park in Groß-Gerau fiel am Sonntag (5.4.) eine Gruppe von etwa 10 Personen auf, die aufgefordert wurde, den Sport einzustellen. Eine Person musste dabei kurzzeitig in Gewahrsam genommen werden, weil Widerstand gegen die Anweisungen der Beamten geleistet wurde. Vier Motorradfahrern hielten sich am Samstag (4.4.) in Gernsheim nicht an die Personenzahlgrenze und den geforderten Mindestabstand.

An der Bergstraße wurden acht Verstöße aufgenommen. Die Betroffenen reagierten nach der Ansprache der Polizei verständnisvoll und lösten die Zusammenkünfte auf.

Im Odenwaldkreis ist lediglich ein Fall von insgesamt vier Fällen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz geahndet worden.