Radfahrende brauchen beidseitig eine räumliche Knautschzone

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Gemeinsame „Abstand-„Banner-Aktion“ von Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG) und Stadt Griesheim

Seit dem 28.4. diesen Jahres wurde mit der Festschreibung eines expliziten Mindestüberholabstandwerts von 1,5 Meter endlich Klarheit für die linke räumliche Knautschzone des Radfahrers geschaffen. Diese Veränderung der Rechtslage nahm die Initiative FahrradFreundliches Griesheim zum Anlass, eine aktualisierte Version ihres bisher an nur vier Standorten in Griesheim aufgehängten Abstand-Banners zu entwickeln und die Stadt Griesheim hierfür als mittragenden Partner zu gewinnen, mit Unterstützung des ADFC, des VCD, der Radlobby Österreich und von futuRad Griesheim.

Am vergangenen Dienstag, den 29. September, wurden auf der Grünanlage des Georg-Schüler-Platzes im Herzen Griesheims die ersten zwei dieser Banner im beeindruckenden 6×2 Meter Großformat angebracht und der Presse vorgestellt. Das neue Abstand-Banner verknüpft, wahrscheinlich erstmals in Deutschland, den nun am 28.4.2020 zum Gesetz gewordenen Mindestüberholabstand von mindestens 1,5 Metern von Autofahrern zu Radfahrern – als linke räumliche Knautschzone des Radfahrers – mit dem zur Dooring-Unfallprävention ebenfalls notwendigen Dooring-Abstand von Radfahrenden zu parkenden Autos – als rechte räumliche Knautschzone des Radfahrers – in verkehrsrechtlich klar begründeter und anschaulich konkretisierter Form. Die verwendete Abstand-Grafik ist eine genehmigte Weiterentwicklung der Abstand-macht sicher-Kampagne der Radlobby Österreich durch die IFFG. Sie wurde an die seit 28.4. aktuelle deutsche StVO bzw. Rechtsprechung zur StVO angepasst, die geöffnete Autotür realitätsnah visuell verbreitert.

Die Festschreibung des Mindestüberholabstands in der StVO macht das Problem des Dooring-Abstands nun umso deutlicher. „Was nutzen einem 1,5 Meter Abstand links, wenn man stattdessen rechts in eine sich öffnende Autotür knallt, mit oft schwersten körperlichen bis tödlichen Folgen?“ so Martin Wiediger von der Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG). Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) gehören Dooring-Unfälle zu den schwersten Radverkehrs-Unfällen überhaupt. Jeder 14. Radverkehrsunfall in Deutschland ist nach einer UDV-Studie von 2017 ein Dooring-Unfall. Hinzu kommt, dass die Rechtslage zur Dooring-Unfallprävention kaum bekannt ist und dringend einer ebenso klaren Ausbuchstabierung bedarf, wie sie der Überholabstand nun erfahren hat, um Dooring-Unfälle und ihre Folgen wirklich wirksam zu vermeiden. Eines der anerkanntesten Gerichtsurteile zur Dooring-Unfallprävention definierte hierzu: „Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.“ (LG Berlin, Az. 24 O 466/95) 

Als Faustregel für den einzuhaltenden Abstand haben Gerichte mehrfach eine Türbreite benannt. Doch wer weiß denn, wie breit eine Autotür heutzutage ist? Ein typischer Kleinwagen wie der Fiat 500 hat heute bereits eine Türbreite von 1,23 Metern. Und Türbreiten wachsen mit jeder Modellgeneration. Außerdem kann schon ab nur 90 cm Abstand Radfahrenden eine Mitschuld an einem Dooring-Unfall angerechnet werden. (OLG Jena Az. 5 U 596/06). Damit sind Empfehlungen von nur einem Meter heute faktisch nicht mehr ausreichend. Eine Zusammenfassung der relevanten Rechtsprechung findet sich unter dem Titel „10 Gründe, warum 1,2 Meter Abstand zu parkenden Autos für Radfahrende notwendig sind“ auf www.fahrradfreundliches-griesheim.de.

Mit ihrer beidseitigen Abstand-Kampagne wollen IFFG und Stadt Griesheim vor allem aufklären und sensibilisieren. Beide Abstände sind notwendig und hängen sogar zusammen: Autofahrer, die entlang von parkenden Autos Radfahrende überholen wollen und den notwendigen Dooring-Abstand nicht einkalkulieren, laufen Gefahr, auch ihren Überholabstand falsch einzuschätzen, wenn sie nicht beide notwendigen Seitenabstände addieren. Die beiden ersten neuen Banner im Kingsize-Format auf der Georg-Schüler-Anlage sollen ab sofort unübersehbar daran erinnern. Etwa 20 kleinere Banner sollen nach und nach an öffentlichen Einrichtungen und wichtigen Verkehrsachsen folgen, zum Beispiel an Kinderspielplätzen, Kitas und Schulen, sowie den Ortseingängen der Stadt Griesheim. Mehr Infos: www.fahrradfreundliches-griesheim.de.