IG Griesheim für Tiere

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Unter dem Dach der „IG (Interessengemeinschaft) Griesheim für Tiere“ versammeln sich seit Juni dieses Jahres Griesheimer, die sich für alle Themen rund ums Tier interessieren, Tiere halten, an Tierschutz-Themen in Griesheim und über den „Griesheimer Tellerrand“ hinaus Interesse haben, sich hierüber informieren wollen, selbst im Tierschutz aktiv sind, Links zu relevanten Stellen suchen, sich fachlich austauschen wollen, bei Notfall Hilfe und/oder Chipreader suchen, ein Netzwerk benötigen für den Urlaubs- oder Krankheitsfall usw.

Die Interessengemeinschaft ist bewusst kein Verein und vermittelt auch keine Tiere. Die Mitglieder orientieren sich an den tierschutzpolitischen Grundsatzpositionen des BMT (Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.) und die drei Administratorinnen und Organisatorinnen Natalie Simon-Blümler, Anette Riehl und Marlies Winkelmann-Steinert freuen sich schon, wenn die Corona-Situation es endlich zulässt, dass man sich nach den Sommerferien ggf. auch einmal „live“ treffen kann, um sich persönlich kennenzulernen, auszutauschen und erste Vorhaben zu planen.

Zurzeit existiert noch keine eigene Homepage, jedoch ist die Interessengemeinschaft unter ihrem Namen „IG Griesheim für Tiere“ auf Facebook mit einer eigenen, geschlossenen Gruppe vertreten. www.facebook.com/groups/iggriesheimfuertiere/

Eine erste, aktuelle Information zum Thema „Hund im Auto – Gefahr des Hitzschlags“, haben sich die Organisatorinnen direkt mit dem Polizeipräsidium in Verbindung gesetzt und erhielten auf Nachfrage, ab wann z.B. die Autoscheibe eines fremden Autos eingeschlagen werden dürfe, wenn ein Hund erkennbar in Notlage ist, folgenden Leitfaden zur Vorgehensweise von deren Pressestelle:

Nach Rücksprache mit den Experten der Diensthundestaffel des Polizeipräsidiums Südhessen ist zunächst Folgendes zu klären, wenn ich einen Hund im verschlossen Auto bei entsprechenden Temperaturen bemerke:

  • Wie ist der Zustand des Hundes?
  • Es sollte versucht werden den Halter ausfindig zu machen. Ausrufen im Geschäft etc.
  • Polizei verständigen

Liegen akute Anzeichen vor, dass der Hund einen Hitzschlag erlitten hat und in Todesgefahr ist, greift der §34 StGB (Rechtfertigendes Notstand). In diesem Fall sollten jedoch folgende Dinge beachtet werden:

  • Welche Symptome zeigt der Hund bereits (starkes Hecheln, Apathie oder Krämpfe)
  • Dokumentation mittels Foto oder kurzem Video von dem Zustand des Hundes im Fahrzeug
  • Mögliche weitere Zeugen vorhanden (Namen und Erreichbarkeiten notieren)
  • Kennzeichen vom Fahrzeug notieren
  • Nochmals prüfen, ob alle Fenster und Türen auch wirklich verschlossen sind
  • Wenn möglich Seitenscheibe einschlagen, da der Schaden dort geringer ist, wie bei der Front.- und Heckscheibe.

In jedem Fall sollte zunächst die Polizei telefonisch verständigt werden. In diesem Fall kann eine Einschätzung erfolgen, wie lange die Kollegen bis zum Einsatzort benötigen.

Bei einer späteren rechtlichen Prüfung werden immer folgende Fragestellungen von Bedeutung sein:

  • Konnte mit einer baldigen Rückkehr des Halters gerechnet werden?
  • Stand das Fahrzeug in der Sonne?
  • Wie hoch waren die Außentemperaturen?
  • Wie war die Verfassung des Tieres?

Titelbild:
Administratorinnen und Organisatorinnen der Interessengemeinschaft Griesheim für Tiere:
(v.l.) Marlies Winkelmann-Steinert, Natalie Blümler-Simon, Anette Riehl