Griesheim: Zweckentfremdung von Laserpointern

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Nachdem mehrere Jugendliche am Samstagabend (15.10.) mit einem Laserpointer in der Flughafenstraße Verkehrsteilnehmer geblendet und Hauswände angestrahlt haben sollen, hatten Zeugen gegen 21.30 Uhr die Polizei alarmiert. Beim Erblicken der hinzugezogenen Ordnungshüter traten drei Jungen sofort die Flucht an. Dabei versuchte ein 14-jähriger aus Griesheim vergeblich einen Laserpointer wegzuwerfen.

Er wurde gestoppt und das Gerät sichergestellt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er nach Hause zu seinen Eltern gebracht. Bereits am Abend zuvor hatten Zeugen ähnliche Beobachtungen in der Papageiensiedlung gemacht und gemeldet. Bei Eintreffen der Polizei fehlte von den beschriebenen Personen jedoch jede Spur. Ob hier Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt waren, wird derzeit geprüft. Zeugen, die in diesen Zusammenhang sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Darmstadt zu melden (06151/969-0).

Zudem nehmen die Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter das aktuelle Geschehen zum Anlass und warnen: Die Zweckentfremdung von Laserpointern oder anderen mobilen Laserstrahlquellen zur absichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar! Je nach Stärke können die Strahlen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen. Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich. In jedem Fall aber haften die „Blender“ für die Folgen, beispielsweise bei einem durch die Blendung verursachten Verkehrsunfall.