Am Montag (13.9.) tagte in Wiesbaden das hessische „Corona-Kabinett“ und hat die bestehende Corona-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Diese treten bereits ab Donnerstag (16.9.) in Kraft. „Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier
Verabschiedung der Inzidenz als Richtwert
Seit Anfang an der Pandemie bestimmte die vom Robert-Koch-Institut (RKI) berechnete Inzidenz unser tägliches Leben. Die Inzidenz zeigt das Infektionsgeschehen der letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner an. Dieser Richtwert bestimmte auch die bisherigen Verordnungen, die in verschiedenen Eskalationsstufen unterteilt wurde. Auch die „Lockdowns“ wurden durch den Richtwert bestimmt.
Nach drei Infektionswellen ändert sich die Lage in der jetzigen vierten Welle entscheidend. Über 60% der Bevölkerung, sowohl Bundesweit als auch in Hessen, gelten als Vollgeimpft. Damit nähert man sich der Herdenimmunität (70-80%), wo die Infektionswahrscheinlichkeit erheblich verringert wird. Unter solchen Umständen verliert die bisherige Inzidenz ihre Aussagekraft.
Hospitalisierungs-Inzidenz
Künftig werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Die Hospitalisierungsinzidenz gibt an, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in einer Woche wegen einer Corona-Erkrankung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Hierbei gibt es zwei Eskalationsstufen. Die erste Stufe greift ab dem Wert acht, die zweite ab fünfzehn. Parallel wird auch die Belegung auf einer Intensivstation berücksichtigt. Welche Maßnahmen bei erreichen der beiden Stufen ergriffen werden, steht noch nicht fest. Derzeit liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 2,5%.
2G-Modell
Ab Donnerstag können Restaurants und Cafés, als auch Kinos, Theater, Museen, Friseursalons und Veranstalter freiwillig entscheiden, nur Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt zu gewähren. „Die 2G-Option bietet vor allem Veranstaltern und privaten Betreibern die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. In diesen Fällen gibt es keine wesentlichen coronabedingten Einschränkungen wie Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht mehr. Für Geimpfte und Genesene sind das wesentliche Erleichterungen“, betonten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.
„Die Corona-Schutzimpfung ist und bleibt der Weg aus der Pandemie. In Hessen sind mittlerweile 66,4 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner erstgeimpft. 61,8 Prozent der Menschen haben bereits einen vollständigen Impfschutz. Insgesamt wurden bisher 7,8 Millionen Impfdosen im Land verabreicht. Wir sind auf einem guten Weg, jedoch noch nicht am Ziel angekommen. Aus diesem Grund möchte ich alle Hessinnen und Hessen, die sich noch impfen lassen möchten, dazu ermutigen, dies zeitnah zu tun. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.
Für einen Großteil der Bevölkerung kehrt damit ein Stück Normalität zurück. Auch wenn die bekannten AHA-Regeln in bestimmten Bereichen weiterhin notwendig sind. In unseren täglichen Corona-Bulletin haben wir unsere Grafik dahingehend angepasst, dass ab morgen die relevanten Richtwerte abzulesen sind. Nichts desto trotz, werden wir auch weiterhin die bisherige Inzindez mit abbilden um einen Vergleich herzustellen.
Folgende Regeln gelten ab morgen für ganz Hessen:
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