Die neue Verordnung für Hessen ab 1. Dezember

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Das hessische Kabinett hat heute auf Basis der Gespräche der Kanzlerin mit den Ländern vom Mittwoch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert und in bestimmten Bereichen weitergehende Regelungen getroffen. Die Zahlen steigen zwar nicht mehr exponentiell, aber die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin zu hoch. Alleine unser Landkreis verzeichnet nach wie vor hohe Infektionszahlen, wenn auch eher gleichbleibend als steigend. Griesheim belegt mit einer Inzidenz von über 300 mit Pfungstadt und Weiterstadt die vorderen Plätze. Daher ist das Ziel einleuchtend: Die Kurve muss runter auf unter 50.

„Deshalb müssen wir vor allen Dingen die Kontakte weiter einschränken und die geltenden Maßnahmen verlängern, damit die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Nur dann haben wir eine Chance, die Kliniken und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Uns ist klar, dass dies erhebliche Einschnitte sind, die gerade in der Vorweihnachtszeit sehr weh tun, aber diese Schritte sind erforderlich. Alles andere wäre verantwortungslos“, erklärte Volker Bouffier nach Sitzung des Kabinetts.

Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 20. Dezember, da das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, Regelungen grundsätzlich für vier Wochen zu befristen. Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Es wird appelliert, die Beschränkung auch im privaten Raum fortzuführen. Hier möchte man auf verordnete Maßnahmen verzichten.
  • Weiterhin gilt die Mund-Nasen-Bedeckung im Publikumsverkehr, wie an öffentlichen Plätzen, im Nahverkehr und an Haltestellen. In Darmstadt herrscht in der gesamten Fußgängerzone Maskenpflicht und auch in Griesheims Mitte zwischen Wagenhalle und Platz-Bar-le-Duc. Eine Maskenpflicht gilt auch in Arbeits- und Betriebsstätten, ausgenommen am Arbeitsplatz selbst, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • In Geschäften richtet sich der Einlass von Menschen nach der Verkaufsfläche. Bei einer Verkaufsfläche bis 800qm ist es ein Mensch je 10qm und darüber hinaus ein Mensch je 20qm. Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen, die Hilfen werden für die Betroffenen verlängert.

Weil die Maßnahmen nur für vier Wochen beschlossen werden können, gibt es keine Verordnung für zwischen Weihnachten und Silvester. Allerdings haben Bund und Länder in der Konferenz sich darüber hinaus über folgende Punkte verständigt:

  • In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen auch dann nicht mit.
  • Ein Böllerverbot, wie von vielen gewünscht, wird es nicht geben. Das Abfeuern von Raketen im privaten Kreis bleibt erlaubt. Hingegen soll das Abfeuern auf öffentlichen und belebten Plätzen untersagt werden. Das kann die jeweilige Kommune für sich beschließen.

Schulen und Kindergartenstätten bleiben nach wie vor offen. Hier entscheiden die Gesundheitsämter und Schulämter passgenau vor Ort, wie es bisher gehandhabt wurde. Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 kann diese eingeführt werden.

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