Bürgerbeteiligung online – noch bis 17.Oktober!

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Mitmachen bei der Bilder-Abstimmung und Befragung zum Griesheimer Ortsbild

Zwei von insgesamt vier Online-Beteiligungswochen sind bereits vergangen, daher erscheint es an der Zeit ein Zwischenfazit zu ziehen. Bisher wurden rund 95 „Likes“ innerhalb der Bilder-Abstimmung vergeben und 18 Kommentare hinterlassen. Ein solides Ergebnis zur Halbzeit, doch wir möchten von Griesheim wissen – geht noch mehr?

Wie stehen Sie zum modernen Neubau, zum aufwendig sanierten Fachwerkhaus oder zu traditionellen Klappläden?

Seit 15. September lädt die Stadt Griesheim zum Austausch über das Ortsbild und das baukulturelle Erbe ein. An zwei Veranstaltungstagen erhielten Interessierte Informationen in der Wagenhalle. Anschließend und noch bis zum 17. Oktober 2021 wird der Diskurs in den digitalen Raum verlegt.

Online-Beteiligungsplattform:

Der Rücklauf der ausgefüllten Fragebögen ist möglich:

…per E-Mail an gestalten@griesheim.de
…als anonymer Einwurf im Rathaus-Briefkasten

  • FAQ „Häufig gestellte Fragen“ zur Erhaltungssatzung

Griesheim hat wunderbare Plätze, kleine Quartiere, liebevoll sanierte Fachwerkhäuser und erhalten gebliebene Kleinode aus der Stadtentstehungszeit. Diese gilt es zum einen für unsere nachfolgenden Generationen als gelebte und belebte Baukultur zu bewahren und zum anderen als das zu erhalten, was sie für viele von uns sind: das Gesicht unserer Heimat. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat daher die Erarbeitung eines Ortsbildrahmenplanes sowie die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für einen Teil des Stadtgebietes beschlossen.

Die Stadt Griesheim präsentiert daher auf ihrer Online-Beteiligungsplattform www.griesheim-gestalten.de vielseitige Informationen und möchte vor allem zur Beteiligung an den Vorhaben aufrufen. Machen Sie mit bei der Bilder-Abstimmung, füllen Sie den Fragebogen aus und stellen Sie Ihre Fragen!

Erhaltungssatzung

Durch die Unterschutzstellung eines durch Satzung festgelegten Erhaltungsbereiches kann in diesem Gebiet die baulich-räumliche Entwicklung unter erhaltungsrechtlichen Gesichtspunkten gesteuert werden. Die Erhaltungssatzung schreibt keine genauen Gestaltungsregeln vor, sondern enthält Rahmen setzende Vorgaben. Die Erhaltungssatzung für die Stadt Griesheim liegt derzeit in der Entwurfsfassung vor und wird in den kommenden Wochen in den politischen Gremien beraten. Eine Faltbroschüre (erhältlich im Rathaus) informiert über die Inhalte und den Zweck der Erhaltungssatzung.

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen (ohne Terminvereinbarung) und noch bis zum 17.10.2021 eine Stellungnahme abzugeben.

Weitere Informationen in der öffentlichen Bekanntmachung:
https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

Download Faltbroschüre (pdf Dokument):
https://static.werdenktwas.de/domain/113/fs/Ortsbildrahmenplan/Faltblatt_Erhaltungssatzung.pdf