1. Vorhabenliste aus der Bürgerbeteiligung

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Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung informiert über das Format und die Möglichkeiten der Bürger*innen

Damit Bürgerinnen und Bürger sich in Planungs- und Entscheidungsprozesse der Stadt einbringen können, müssen ihnen wichtige Informationen seitens der Verwaltung bereitgestellt werden. – Dieser Anspruch wird seit 2019 in der „Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“ formuliert und nun durch ein neues Angebot der Stadt Griesheim, die Vorhabenliste, unterstützt.

Die Stadtverordnetenversammlung fasste in ihrer Sitzung am 11.02.2021 einen einstimmigen Beschluss über die vorgelegte „1. Vorhabenliste der Stadt Griesheim“, die über 17 städtische Vorhaben in Form von einzelnen Steckbriefen informiert.

Carolin Handschuh von der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung erläutert: „Wir bieten mit der Vorhabenliste eine Informationsplattform zu den maßgeblichen Projekten an. Wir informieren interessierte Bürgerinnen und Bürger hierin über lokale und gesamtstädtische Vorhaben und zeigen dabei jeweils auf, inwiefern bei den Vorhaben die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung angeboten wird. Dazu zählen beispielsweise Informationsveranstaltungen, Runde Tische und Arbeitsgruppen, bei denen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft zusammenkommen. Aber auch unser digitales Beteiligungsangebot, wie im letzten Jahr begleitend zum Projekt Radverkehrskonzept, fällt unter diesen Bereich.“

Wo wird die 1. Vorhabenliste bereitgestellt?

Die „1. Vorhabenliste“ finden Sie zunächst digital auf der städtischen Online-Beteiligungsplattform www.griesheim-gestalten.de.

Am 1. April 2021 wird die Druckversion dann offiziell veröffentlicht und ab diesem Tag an der Zentrale im Rathaus sowie an weiteren Anlaufstellen des Einzelhandels in der Innenstadt in Form einer Broschüre erhältlich sein.

Was bedeutet die Veröffentlichung für die Griesheimer Bürgerschaft?

Neben der Information bietet die Vorhabenliste eine weitere Funktion an. Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren können einen Antrag zur Anregung einer informellen Bürgerbeteiligung zu den Vorhaben stellen, bei denen noch keine informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen ist.

„Das heißt in einfachen Worten, wenn wir seitens der Stadt Griesheim kein konkretes Beteiligungsangebot im Steckbrief hinterlegt haben, sich aber Bürgerinnen und Bürger besonders für dieses Vorhaben interessieren und einbringen möchten, dann können sie von dieser Funktion Gebrauch machen. Die Stadtverordnetenversammlung darf anschließend über den eingereichten Antrag beraten. Für uns ist das ein wichtiger Baustein, um zu überprüfen, ob wir unsere Beteiligungsangebote sinnvoll und nach den Interessen der Bürgerschaft ausgewählt haben“, führt Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl aus.

Hinweise zur Antragstellung „Anregung einer informellen Bürgerbeteiligung“

Der Antrag muss durch eine Unterschriftenliste bekräftigt werden. Die Unterschriftenliste muss mindestens 250 Unterschriften umfassen. Dies entspricht 1% der Bürger*innen ab 14 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Griesheim leben. (Vorgabe nach der Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung)

„Wer einen Antrag stellen möchte, kann – muss aber nicht – sich bei mir, der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, melden und zum weiteren Vorgehen beraten werden. Ich kann beispielsweise Tipps geben, wie auch in Zeiten der Corona-Pandemie auf eine Initiative aufmerksam gemacht und weitere Unterstützung für die Unterschriftenliste gewonnen werden kann“, informiert Carolin Handschuh.

Das Zeitfenster zur Einreichung des Antrags beginnt am 1. April 2021 und endet am 30. Juni 2021.

Fragen und Anliegen

Rund um die Griesheimer Bürgerbeteiligung steht Ihnen die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung für weitere Fragen zur Verfügung.

Kontakt
Carolin Handschuh
Tel. 06155 / 701 198
E-Mail: gestalten@griesheim.de

Zur digitalen Vorhabenliste
Zum Download der Griesheimer Leitlinie