A5 – Bei 157 km/h nur 9 Meter zum Vordermann

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Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen führten am 4. Februar Abstandskontrollen auf der A5, zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Kreuz durch. In einem Zeitraum von 90 Minuten wurden von den Ordnungshütern insgesamt 108 Abstandsverstöße festgestellt.

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand um mehr als die Hälfte des halben Tachowertes (5/10 und weniger) unterschritten wird. Da sich solche Verstöße immer im Bußgeldbereich befinden, hat dies auch Punkte in Flensburg zur Folge.

Für 9 Verkehrsteilnehmer bedeutet dies sogar, dass sie demnächst für einen Monat ihren Führerschein abgeben müssen, weil sie den Sicherheitsabstand erheblich unterschritten haben. Eine erhebliche Unterschreitung liegt vor, wenn der Abstand lediglich 3/10 des halben Tachowertes oder noch weniger beträgt. Zudem erwartet diese Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld von mindestens 160 Euro und zwei Punkte.

Besonders negativ aufgefallen war ein Wagenlenker, der bei einer Geschwindigkeit von 157 km/h gerade einmal einen Abstand von 9 Metern zu seinem Vordermann einhielt. Ihm drohen nun 320 Euro Bußgeld, mindestens zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte.

In rund einem Viertel der festgestellten Verstöße müssen sich Brummifahrer verantworten, die den für sie vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern nicht einhielten. Der Fahrer eines Sattelzugs hielt in diesem Zusammenhang lediglich einen Abstand von 20 Metern zu seinem vorausfahrenden Kollegen ein.

Mangelnder Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für teils schwere Verkehrsunfälle. Die Kontrollen auf den südhessischen Autobahnen werden deshalb fortgesetzt.